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   VG Braunschweig, 24.07.2002 - 3 B 165/02   

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https://dejure.org/2002,35121
VG Braunschweig, 24.07.2002 - 3 B 165/02 (https://dejure.org/2002,35121)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3 B 165/02 (https://dejure.org/2002,35121)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3 B 165/02 (https://dejure.org/2002,35121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtswidrige Einstellung einer für längere Zeit bewilligten Leistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 Abs 2 SGB 10; § 35a SGB 8; § 36 SGB 8; § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Darlegungslast; Einstellung; Erledigung; Hilfeplan; Legasthenie; Lese- und Rechtschreibschwäche; seelische Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2002 - 3 B 165/02
    Deshalb ist der Beginn der Bedrohung so früh anzusetzen, dass noch erfolgversprechende Eingliederungsmaßnahmen gegen den Eintritt der Behinderung eingesetzt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487; Urteil der erkennenden Kammer vom 23.05.2002 - 3 A 347/01 -).
  • VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 347/01

    Jugendhilfe; Legasthenietherapie; Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2002 - 3 B 165/02
    Deshalb ist der Beginn der Bedrohung so früh anzusetzen, dass noch erfolgversprechende Eingliederungsmaßnahmen gegen den Eintritt der Behinderung eingesetzt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487; Urteil der erkennenden Kammer vom 23.05.2002 - 3 A 347/01 -).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2002 - 3 B 165/02
    Ein solcher weiterreichenderer Bewilligungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichem Bescheid durch Auslegung ergeben (vgl. für alles Vorstehende: BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46 94 ff.).
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